Markgenossenschaft

Markgenossenschaft
Mạrk|ge|nos|sen|schaft 〈f. 20; früherGenossenschaft von Siedlern zur gemeinsamen Bewirtschaftung von Siedlungsland

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Markgenossenschaft,
 
Rechtsgeschichte: landschaftlich geschlossener Verband (z. B. Dörfer in einem Tal) mit gemeinsamer Wirtschafts- und Rechtsordnung. Die Markgenossenschaft stand unter der Herrschaft der Gesamtheit der Genossen; wichtigstes Organ war die Märkerversammlung, die zugleich das Märkergericht bildete. Sonder- und Gemeineigentum der Genossen unterlagen strengen Gemeinschaftsrücksichten. In der Neuzeit verfiel die Markgenossenschaft in unterschiedlicher Geschwindigkeit. Entstehungszeit und Eigentumsverhältnisse sind in der Literatur heftig umstritten; die neuere Lehre sieht in der Markgenossenschaft eine germanische Organisationsform, die früh Gemeineigentum kannte.

Universal-Lexikon. 2012.

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